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Kosten

Kosten
Kosten der Schule
Kosten der Schule

Die Montessori Fachoberschule München ist eine private, staatlich genehmigte Ersatzschule für die beantragte Vorklasse und die Jahrgangsstufen 11, 12 und 13. Die ersten drei Betriebsjahre mussten aus Eigenmitteln und über Bankkredit finanziert werden. Seit dem Schuljahr 2010/11 erhält die MOS München von der Regierung von Oberbayern 100 % des sogenannten Betriebskostenzuschusses. Dieser deckt ca. 60 % der gesamten Kosten.

Zur Abdeckung des nicht durch den Betriebszuschuss gedeckten Anteils der Kosten erheben wir eine Aufnahmegebühr und ein jährliches Schulgeld. Das jährliche Schulgeld setzt sich zusammen aus dem Schulgeld der Eltern und dem öffentlichen, den Eltern zustehenden Schulgeldersatz (aktuell 77,00 € pro Schüler und Monat über einen Zeitraum von 12 Monaten), den wir uns von den Eltern abtreten lassen.

Kosten Übersicht
Kosten Übersicht

Was kostet die MOS?

  1. Aufnahmegebühr einmalig: 500 €
  2. Wir erheben ein Schulgeld von monatlich 300 €. Damit wir Schülern*innen mit geringeren finanziellen Mitteln den Besuch der MOS München ermöglichen können, gewähren wir Schulgeldermäßigungen, um insgesamt ein durchschnittliches monatliches Schulgeld von 280 € je Schüler*in zu erhalten (Schulgeldermäßigung auf Antrag, wer ein höheres Schulgeld zahlen kann, darf solidarisch im Rahmen einer Patenschaft mehr zahlen- diese wird als Spende ausgewiesen).
  3. Materialgeld jährlich: 120 € (Sozialwesen, Wirtschaft) 170 € (ABU und Gestaltung)

Es können weitere Kosten z.B. für besondere Exkursionen entstehen.

Kopier- und Materialgeld in den Fachbereichen Sozialwesen und Wirtschaft
Kopier- und Materialgeld in den Fachbereichen Sozialwesen und Wirtschaft

Für die Fachrichtungen Sozialwesen und Wirtschaft erheben wir für Kopien, Material, Exkursionen etc. pro Schuljahr im November ein Materialgeld von 120 €.

Kopier- und Materialgeld in den Fachbereichen ABU und Gestaltung
Kopier- und Materialgeld in den Fachbereichen ABU und Gestaltung

Für die Fachrichtungen ABU und Gestaltung erheben wir pro Schuljahr zu dem Materialgeld von 120 € noch einen zusätzlichen Betrag von 50 €, da sehr viel Verbrauchsmaterial in den Werkstätten, im Darstellungsunterricht, sowie in den Naturwissenschaftlichen Fächern anfallen.

Aufnahmegebühr
Aufnahmegebühr

Beim Eintritt in die Montessori Fachoberschule München wird eine Aufnahmegebühr erhoben, die innerhalb des Lohnsteuer-Jahresausgleichs oder der Einkommenssteuererklärung absetzbar ist.

Sonstige Kosten
Sonstige Kosten

Es können weitere Kosten für Schulfahrten und Exkursionen anfallen. Hierüber wird im Bedarfsfall einzeln informiert. In der Fachrichtung ABU findet für alle Schüler*innen der 11. Klassen der DEULA-Maschinen-Kurs verpflichtend statt.

Für Schulbücher fallen in der Regel keine weiteren Kosten an. Beschädigte oder nicht zurückgegebene Bücher müssen allerdings in Rechnung gestellt werden.

Die Schüler*innen und Eltern verpflichten sich pro Schuljahr und Familie 16 Stunden an Gemeinschaftsarbeit für die MOS München einzubringen. Diese Art von Arbeit, die uns als Gemeinschaft vernetzt, ermöglicht uns, das, was gebraucht wird, nicht durch Dienstleistungen (Kurierdienste, Reinigungspersonal, handwerkliche Leistungen etc.) extern einkaufen zu müssen. Das ist bei der Spontanität und Art des speziellen Auftrags oftmals zu teuer und manchmal gar nicht möglich.

Wird die Gemeinschaftsarbeit ganz oder teilweise nicht erbracht, tritt an die Stelle des Entgelts in Form einer sonstigen Leistung, ein Entgelt in Geld. Nicht geleistete Gemeinschaftsarbeit wird durch die Zahlung von 25,00 € pro Stunde abgegolten. Die Abrechnung aller Gemeinschaftsarbeitsstunden erfolgt pro Schuljahr und wird nach dem Schuljahr in Rechnung gestellt.

Schulgeld
Schulgeld

Es wird ein jährliches Schulgeld erhoben. Um eine angemessene Festsetzung der Schulgeldhöhe für die einzelnen Familien und Lebensgemeinschaften mit sehr unterschiedlichem Einkommen zu ermöglichen, bemühen wir uns um eine sozial gerechte Staffelung. Das durchschnittlich zu zahlende Schulgeld orientiert sich an den Kosten, die die Gesellschaft jährlich pro Schulplatz aufzubringen hat. Inklusive des den Eltern zustehenden Schulgeldersatzes sind dies 4.284,00 € pro Jahr und Schulplatz.

Unter Berücksichtigung der individuellen Situation wird das für jede Familie tragbare Schulgeld vereinbart. Dabei bitten wir die Eltern, die mehr Geld zur Verfügung haben, einen etwas höheren Betrag als das durchschnittliche Schulgeld zu leisten, um Schüler*innen, deren finanzielle Mittel begrenzt sind, den Besuch der MOS München zu ermöglichen. In finanziellen Notlagen kann auf Antrag das Schulgeld ermäßigt werden. Niemand wird aus finanziellen Gründen vom Besuch der Schule ausgeschlossen.

Da die Zuschüsse der Regierung von Oberbayern nur einmalig im November/Dezember des Jahres ausgezahlt werden, bitten wir Eltern, die dies können, das Schulgeld in einer Rate zu bezahlen. Sollte dies den Eltern nicht möglich sein, kann das Jahresschulgeld auch in monatlichen Raten gezahlt werden.

Die Zahlungsmodalitäten und die Höhe des Schulgelds werden im Schulvertrag festgelegt. Das Schulgeld wird erstmalig am 1. August des Schuleintrittsjahres fällig und ist innerhalb des Lohnsteuer-Jahresausgleichs oder der Einkommenssteuererklärung absetzbar.

Detaillierte Informationen finden Sie in unseren Finanzierungsgrundlagen.