Beim Eintritt in die Montessori Fachoberschule München wird eine Aufnahmegebühr erhoben, die innerhalb des Lohnsteuer-Jahresausgleichs oder der Einkommenssteuererklärung absetzbar ist.
Es können weitere Kosten für Schulfahrten und Exkursionen anfallen. Hierüber wird im Bedarfsfall einzeln informiert. In der Fachrichtung ABU findet für alle Schüler*innen der 11. Klassen der DEULA-Maschinen-Kurs verpflichtend statt.
Für Schulbücher fallen in der Regel keine weiteren Kosten an. Beschädigte oder nicht zurückgegebene Bücher müssen allerdings in Rechnung gestellt werden.
Die Schüler*innen und Eltern verpflichten sich pro Schuljahr und Familie 16 Stunden an Gemeinschaftsarbeit für die MOS München einzubringen. Diese Art von Arbeit, die uns als Gemeinschaft vernetzt, ermöglicht uns, das, was gebraucht wird, nicht durch Dienstleistungen (Kurierdienste, Reinigungspersonal, handwerkliche Leistungen etc.) extern einkaufen zu müssen. Das ist bei der Spontanität und Art des speziellen Auftrags oftmals zu teuer und manchmal gar nicht möglich.
Wird die Gemeinschaftsarbeit ganz oder teilweise nicht erbracht, tritt an die Stelle des Entgelts in Form einer sonstigen Leistung, ein Entgelt in Geld. Nicht geleistete Gemeinschaftsarbeit wird durch die Zahlung von 25,00 € pro Stunde abgegolten. Die Abrechnung aller Gemeinschaftsarbeitsstunden erfolgt pro Schuljahr und wird nach dem Schuljahr in Rechnung gestellt.
Es wird ein jährliches Schulgeld erhoben. Um eine angemessene Festsetzung der Schulgeldhöhe für die einzelnen Familien und Lebensgemeinschaften mit sehr unterschiedlichem Einkommen zu ermöglichen, bemühen wir uns um eine sozial gerechte Staffelung. Das durchschnittlich zu zahlende Schulgeld orientiert sich an den Kosten, die die Gesellschaft jährlich pro Schulplatz aufzubringen hat. Inklusive des den Eltern zustehenden Schulgeldersatzes sind dies 4.284,00 € pro Jahr und Schulplatz.
Unter Berücksichtigung der individuellen Situation wird das für jede Familie tragbare Schulgeld vereinbart. Dabei bitten wir die Eltern, die mehr Geld zur Verfügung haben, einen etwas höheren Betrag als das durchschnittliche Schulgeld zu leisten, um Schüler*innen, deren finanzielle Mittel begrenzt sind, den Besuch der MOS München zu ermöglichen. In finanziellen Notlagen kann auf Antrag das Schulgeld ermäßigt werden. Niemand wird aus finanziellen Gründen vom Besuch der Schule ausgeschlossen.
Da die Zuschüsse der Regierung von Oberbayern nur einmalig im November/Dezember des Jahres ausgezahlt werden, bitten wir Eltern, die dies können, das Schulgeld in einer Rate zu bezahlen. Sollte dies den Eltern nicht möglich sein, kann das Jahresschulgeld auch in monatlichen Raten gezahlt werden.
Die Zahlungsmodalitäten und die Höhe des Schulgelds werden im Schulvertrag festgelegt. Das Schulgeld wird erstmalig am 1. August des Schuleintrittsjahres fällig und ist innerhalb des Lohnsteuer-Jahresausgleichs oder der Einkommenssteuererklärung absetzbar.
Detaillierte Informationen finden Sie in unseren Finanzierungsgrundlagen.