Es wird ein jährliches Schulgeld erhoben. Um eine angemessene Festsetzung der Schulgeldhöhe für die einzelnen Familien und Lebensgemeinschaften mit sehr unterschiedlichem Einkommen zu ermöglichen, bemühen wir uns um eine sozial gerechte Staffelung. Das durchschnittlich zu zahlende Schulgeld orientiert sich an den Kosten, die die Gesellschaft jährlich pro Schulplatz aufzubringen hat. Inklusive des den Eltern zustehenden Schulgeldersatzes sind dies 3.789,25 Euro pro Jahr und Schulplatz.
Unter Berücksichtigung der individuellen Situation wird das für jede Familie tragbare Schulgeld vereinbart. Dabei bitten wir die Eltern, die mehr Geld zur Verfügung haben, einen etwas höheren Betrag als das durchschnittliche Schulgeld zu leisten, um Schülern, deren finanzielle Mittel begrenzt sind, den Besuch der MOS München zu ermöglichen. In finanziellen Notlagen kann auf Antrag das Schulgeld ermäßigt werden. Niemand wird aus finanziellen Gründen vom Besuch der Schule ausgeschlossen.
Da die Zuschüsse der Regierung von Oberbayern nur einmalig im November/Dezember des Jahres ausgezahlt werden, bitten wir Eltern, die dies können, das Schulgeld als Jahresschulgeld in einer Summe zu bezahlen. Sollte dies den Eltern nicht möglich sein, kann das Jahresschulgeld auch in monatlichen Raten gezahlt werden.
Die Zahlungsmodalitäten und die Höhe des Schulgelds werden im Schulvertrag festgelegt. Das Schulgeld wird erstmalig am 1. August des Schuleintrittsjahres fällig und ist zurzeit mit 30 % innerhalb des Lohnsteuer-Jahresausgleichs oder der Einkommenssteuererklärung absetzbar.