Die MOS versucht allen Schüler*innen mit ihren Stärken und Schwächen gerecht zu werden und sie so gut wie möglich in ihrem Lernen zu unterstützen. Dazu bieten wir eine individuelle Beratung an für Schüler*innen mit Legasthenie (Lese-Rechtschreib-Störung) oder einer anderen dauernden Beeinträchtigung. Hierbei arbeiten wir eng mit dem MSD (mobilen sonderpädagogischen Dienst) und der staatlichen Schulberatungsstelle zusammen und unterstützen Schüler*innen und Eltern bei der Antragsstellung auf Nachteilsausgleich und/oder Notenschutz.
Legasthenie
LegasthenieWer kann Hilfsmaßnahmen wegen Legasthenie beantragen?
Wer kann Hilfsmaßnahmen wegen Legasthenie beantragen?Grundsätzlich alle Schüler*innen, die Probleme mit Lesen und/oder Rechtschreiben haben. Voraussetzung ist, dass ein*e Facharzt*in und/oder ein*e Schulpsycholog*in eine Legasthenie (oder isolierte Lesestörung/Rechtschreibstörung) diagnostiziert hat.
Welche Hilfsmaßnahmen für Legasthenie gibt es und wann steht davon etwas im Zeugnis?
Welche Hilfsmaßnahmen für Legasthenie gibt es und wann steht davon etwas im Zeugnis?Es werden verschiedene Arten von Hilfsmaßnahmen unterschieden, hauptsächlich sind dies:
Ohne Vermerk im Zeugnis:
- Individuelle Hilfsmaßnahmen wie größere Schriftart oder PC-Einsatz werden meist nur für eine andere Dauernde Beeinträchtigung gewährt (siehe Erläuterungen Dauernde Beeinträchtigung), sind aber in Einzelfällen auch möglich
- Nachteilsausgleich (Zeitverlängerung um bis zu 25%)
Mit Vermerk im Zeugnis
(„Die Rechtschreibleistungen wurden nicht gewertet“):
- Notenschutz (keine Bewertung der Rechtschreibung)
Wie kann ich Hilfsmaßnahmen für Legasthenie beantragen?
Wie kann ich Hilfsmaßnahmen für Legasthenie beantragen?Hilfsmaßnahmen müssen Sie schriftlich mit dem Formular Legasthenie-Antrag direkt bei unserer Schule beantragen! Wir benötigen von Ihnen dafür folgende Dokumente:
- Ausgefüllter und unterschriebener Legasthenie-Antrag (siehe Download)
- Stellungnahme von einem*r Schulpsychologen*in (nicht älter als aus der Jahrgansstufe 9)
Wir können nur Schulpsychologische Stellungnahmen mit der genauen Prozentangabe für die Zeitverlängerung akzeptieren, ansonsten muss eine Neubeantragung der Stellungnahme erfolgen! - Kopie des fachärztlichen Attests (Kinder- und Jugendpsychiater*in) oder eines Attests von kinder- u. jugendtherapeutischer Praxis mit Testwerten
- Ausgefülltes Datenschutzblatt (siehe Download)
Zuständig für die Neubeantragung der Stellungnahme an der MOS ist die Schulberatungsstelle München. Diese wird von uns direkt kontaktiert und wir reichen Ihre Unterlagen mehrfach im Schuljahr gesammelt zur Überprüfung dort ein.
Wo kann ich mich noch weiter informieren?
Wo kann ich mich noch weiter informieren?Weitere Informationen gibt es auf der Homepage der Schulberatungsstelle München:
www.schulberatung.bayern.de unter pädagogisch, psychologische Fragestellungen. Außerdem können Sie sich gerne an unseren Beauftragten für Lese-Rechtschreib-Störung Benjamin Morawietz wenden: nta@mos-muenchen.de
Die zukünftigen Schüler*innen sollten die vollständigen Unterlagen, den Legasthenie-Antrag, die Stellungnahme vom Schulpsychologen, das ausgefüllte Datenschutzblatt und die Kopie des Attests bereits zum Vorkurs im Juli abgeben. Fragen zur Neubeantragung können die Schüler zu diesem Termin schon persönlich abklären. Die Unterlagen müssen möglichst bald in der 11. Klasse nachgereicht werden – Deadline hierfür ist der 01. Dezember.
Antrag auf
Antrag aufLegasthenie
Datenschutzblatt
DatenschutzblattLegasthenie
(Andere) Dauernde Beeinträchtigung
(Andere) Dauernde BeeinträchtigungWer kann Hilfsmaßnahmen wegen einer dauernden Beeinträchtigung beantragen?
Wer kann Hilfsmaßnahmen wegen einer dauernden Beeinträchtigung beantragen?Zu den dauernden Beeinträchtigungen zählen außer den Lese- und Rechtschreibstörungen laut Art. 52 (BayEUG) noch eine Reihe weiterer Sachverhalte wie körperlich-motorische Beeinträchtigungen (z.B. Zittern der Hände), Sinnesschädigung, Beeinträchtigung beim Sprechen, Autismus und chronische Krankheiten (z.B. auch Diabetes), welche jeweils fachärztlicht diagnostiziert werden müssen.
Welche Hilfsmaßnahmen wegen einer dauernden Beeinträchtigung gibt es und wie können diese beantragt werden?
Welche Hilfsmaßnahmen wegen einer dauernden Beeinträchtigung gibt es und wie können diese beantragt werden?Die Hilfsmaßnahmen bei einer dauernden Beeinträchtigung sind sehr vielfältig und werden individuell angepasst, so dass eine vollständige Auflistung hier nicht gegeben werden kann. Sie können beispielsweise von Zeitverlängerungen über individuelle Pausenregelungen bis zu speziellen Bedingungen bei mündlichen Prüfungen reichen.
Wenn Sie Hilfsmaßnahmen beantragen möchten oder noch weitere Fragen haben, dann wenden Sie sich bitte per Mail an: nta@mos-muenchen.de
Generell gilt: Um zu gewährleisten, dass die Hilfsmaßnahmen im Abitur gewährleistet werden, müssen die vollständigen Unterlagen bei uns bis spätestens 1. Oktober 2024 vollständig eingegangen sein.