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Nachteilsausgleich

Die MOS versucht allen Schüler*innen mit ihren Stärken und Schwächen gerecht zu werden und sie so gut wie möglich in ihrem Lernen zu unterstützen. Dazu bieten wir eine individuelle Beratung an für Schüler*innen mit Legasthenie (Lese-Rechtschreib-Störung) oder einer dauernden Beeinträchtigung. Hierbei arbeiten wir eng mit dem MSD (mobilen sonderpädagogischen Dienst) und der staatlichen Schulberatungsstelle zusammen und unterstützen Schüler*innen und Eltern bei der Antragsstellung auf Nachteilsausgleich und/oder Notenschutz.

Legasthenie

Legasthenie
Wer kann Hilfsmaßnahmen wegen Legasthenie beantragen?
Wer kann Hilfsmaßnahmen wegen Legasthenie beantragen?

Grundsätzlich alle Schüler*innen, die Probleme mit Lesen und/oder Rechtschreiben haben. Voraussetzung ist, dass ein*e Facharzt*in und/oder ein*e Schulpsycholog*in eine Legasthenie (oder isolierte Lesestörung/Rechtschreibstörung) diagnostiziert hat.
Eine vor August 2016 diagnostizierte Lese-Rechtschreib-Schwäche muss in jedem Fall neu überprüft werden, da Hilfsmaßnahmen sonst nicht möglich sind.

Welche Hilfsmaßnahmen für Legasthenie gibt es und wann steht davon etwas im Zeugnis?
Welche Hilfsmaßnahmen für Legasthenie gibt es und wann steht davon etwas im Zeugnis?

Es werden drei Arten von Hilfsmaßnahmen unterschieden:

Ohne Vermerk im Zeugnis:

  • Individuelle Hilfsmaßnahmen wie größere Schriftart oder PC-Einsatz werden meist nur für eine Dauernde Beeinträchtigung gewährt (siehe Erläuterungen Dauernde Beeinträchtigung)

Mit Vermerk im Zeugnis
(„Die Rechtschreibleistungen wurden nicht gewertet“):

  • Nachteilsausgleich (Zeitverlängerung um bis zu 25%)
  • Notenschutz (keine Bewertung der Rechtschreibung)
Wie kann ich Hilfsmaßnahmen für Legasthenie beantragen?
Wie kann ich Hilfsmaßnahmen für Legasthenie beantragen?

Hilfsmaßnahmen müssen Sie schriftlich mit dem Formular Legasthenie-Antrag direkt bei unserer Schule beantragen! Wir benötigen von Ihnen dafür folgende Dokumente:

  •  Ausgefüllter und unterschriebener Legasthenie-Antrag – (siehe Download)
  • Stellungnahme von einem Schulpsychologen (nicht älter als aus der Jahrgansstufe 9)
    Wir können nur Stellungnahmen der Schulpsychologen mit der genauen Prozentangabe für die Zeitverlängerung akzeptieren, ansonsten muss eine Neubeantragung der Stellungnahme erfolgen!
  • Kopie des fachärztlichen Attests (Kinder- und Jugendpsychiater*in) oder eines Attests von kinder- u. jugendtherapeutischer Praxis
  • Ausgefülltes Datenschutzblatt – (siehe Download)

Zuständig für die Neubeantragung der Stellungnahme an der MOS ist die
Schulberatungsstelle München. Diese wird von uns direkt kontaktiert und wir reichen ihre Unterlagen zu Überprüfung dort ein.

Sollte der*die Schüler*in bisher einen Nachteilsausgleich aufgrund einer Lese-Rechtschreib-Schwäche bekommen haben, reichen Sie das fachärztliche Gutachten dafür bei uns ein. Wir prüfen dann, wie weiter verfahren werden kann.

Wo kann ich mich noch weiter informieren?
Wo kann ich mich noch weiter informieren?

Weitere Informationen gibt es auf der Homepage der Schulberatungsstelle München:

www.schulberatung.bayern.de unter pädagogisch, psychologische Fragestellungen. Außerdem können Sie sich gerne an unseren Beauftragten für Lese-Rechtschreib-Störung Benjamin Morawietz wenden: nta@mos-muenchen.de

Die zukünftigen Schüler*innen sollten die vollständigen Unterlagen, den Legasthenie-Antrag, die Stellungnahme vom Schulpsychologen, das ausgefüllte Datenschutzblatt und die Kopie des Attests bereits zum Vorkurs im Juli abgeben. Fragen zur Neubeantragung können die Schüler zu diesem Termin schon persönlich abklären. Die Unterlagen müssen möglichst bald in der 11. Klasse nachgereicht werden – Deadline hierfür ist der 01. Dezember.

Antrag auf
Antrag auf
Legasthenie
Datenschutzblatt
Datenschutzblatt
Legasthenie

Dauernde Beeinträchtigung

Dauernde Beeinträchtigung
Wer kann Hilfsmaßnahmen wegen einer dauernden Beeinträchtigung beantragen?
Wer kann Hilfsmaßnahmen wegen einer dauernden Beeinträchtigung beantragen?

Zu einer dauernden Beeinträchtigung zählen laut Art. 52 (BayEUG) körperlich-motorische Beeinträchtigungen (z.B. Zittern der Hände), Sinnesschädigung, Beeinträchtigung beim Sprechen, Autismus und chronische Krankheiten (z.B. auch Diabetes), welche jeweils von einem Facharzt diagnostiziert werden müssen.

Welche Hilfsmaßnahmen wegen einer dauernden Beeinträchtigung gibt es und wie können diese beantragt werden?
Welche Hilfsmaßnahmen wegen einer dauernden Beeinträchtigung gibt es und wie können diese beantragt werden?

Die Hilfsmaßnahmen bei einer dauernden Beeinträchtigung sind sehr vielfältig und werden individuell angepasst. Sie können von Zeitverlängerungen über individuelle Pausenregelungen und speziellen Bedingungen bei mündlichen Prüfungen reichen. 

Wenn Sie Hilfsmaßnahmen beantragen möchten oder noch weitere Fragen haben, dann wenden Sie sich bitte per Mail an oder an: nta@mos-muenchen.de 

Generell gilt: Um zu gewährleisten, dass die Hilfsmaßnahmen im Abitur gewährleistet werden, müssen die vollständigen Unterlagen bei uns bis spätestens 1. Oktober 2024 vollständig eingegangen sein.